Jugendliche mit (Schwer-)Behinderung und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache haben die Möglichkeit, die KAoA-STAR-Angebote zu nutzen, die sie entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beim Übergang in den Beruf unterstützen.
Das landesweite Übergangssystem Schule-Beruf stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen Orientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium Unterstützung erhalten. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden.
Die Standardelemente stellen den Rahmen und die für alle Schulen verbindliche Basis des schulisch begleiteten Prozesses der Beruflichen Orientierung dar. Zu jedem Standardelement der Beruflichen Orientierung (SBO) sind neben der Nennung der Zielgruppe Aussagen zu Zielen und Kompetenzerwartungen sowie Mindestanforderungen formuliert.
Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Landschaftsverband Rheinland (LVR), sind Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben oder vermitteln ihnen geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Auch schwerbehinderte Schulabgänger und Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, werden bei Bedarf von Integrationsfachdiensten unterstützt, um ihnen einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.