Die Schülerinnen und Schüler bilanzieren während eines individuellen Beratungsgesprächs ihren Prozess der Beruflichen Orientierung auf der Grundlage ihrer Stärken, Neigungen und Interessen und formulieren eine Anschlussperspektive. Die Entscheidungen der Schülerinnen und Schüler sind, unter Einbeziehung der Sicht der Eltern, bei dieser individuellen Beratung vorrangig zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler gestalten durch ihre Bewerbungen ihren individuellen Übergangsprozesses von der Schule in die Berufswelt. Grundlage hierfür sind die jeweils im Prozess der Beruflichen Orientierung gewonnenen Erkenntnisse und die Angebote des Arbeitsmarktes.
Weitere Informationen sowie Materialien finden Sie unter
„Eine Berufsausbildung bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Zudem ist und bleibt die berufliche Ausbildung für mittelständische Unternehmen die entscheidende Strategie, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und somit die Fachkräfte von morgen – zu finden.” (NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann)
Die Spitzen des Ausbildungskonsenses sind sich einig, dass in den kommenden Wochen und Monaten mit vereinten Kräften das Zusammenführen von Bewerberinnen und Bewerbern und Ausbildungsstätten vorangetrieben werden muss.
Dazu werden die etablierten Unterstützungsangebote bereitgehalten und durch digitale Maßnahmen ergänzt. Außerdem wurden neue zusätzliche Angebote zum Einsatz gebracht und vielfältige Aktionen in den Regionen unternommen, um die jungen Menschen auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen. Dies alles wurde in einem umfangreichen Handlungskonzept und einem gemeinsamen Beschluss vereinbart.
Weitere Informationen zu der Initiative finden Sie hier. Zudem finden Sie unter “Partnerangebote” zusätzliche Angebote im Rahmen der Beruflichen Orientierung.
Im Rahmen des Förderprogramms unterstützen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter junge förderungsbedürftige Menschen beim Übergang von der Schule bis in die Berufsausbildung. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben und auf diesem Weg besondere Hilfestellung benötigen.
Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb NRW) beginnt bereits ab der Vorabgangsklasse, unterstützt beim Schulabschluss und begleitet in den ersten Monaten der Ausbildung. Während dieser Zeit kümmern sich die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter vor allem um Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie helfen auch bei der Bewältigung von persönlichen Problemen und unterstützen die jungen Menschen mit sozialpädagogischer Kompetenz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hier gelangen Sie zum Standardelement “Übergangsbegleitung” (10.4) im KAoA-Handbuch.
Die koordinierte Übergangsgestaltung (kurz “Anschlussvereinbarung”) schließt sich in der Sekundarstufe I an die Potenzialanalyse, die Praxisphasen sowie die zugehörigen Beratungsprozesse an und wird in der Sekundarstufe II fortgeführt. Die Schülerinnen und Schüler bilanzieren während eines individuellen Beratungsgesprächs ihren Prozess der Beruflichen Orientierung auf der Grundlage ihrer Stärken, Neigungen und Interessen im Abgleich mit den Anforderungen des Wunschberufes und formulieren eine Anschlussperspektive. Sie überlegen, welche weiteren Schritte geeignet und notwendig sind, damit sie sich für eine realistische und konkrete Ausbildungs- oder Studienwahl entscheiden können. Weitere Informationen und beschreibbare Anschlussvereinbarungen finden Sie unter “Beschreibbare Dokumente und Ausfüllanleitungen”.
Die Eckdaten-Onlineerfassung wird sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich nach der Sekundarstufe I die Schule verlassen werden, nehmen verpflichtend an einer Online-Befragung zu den Eckdaten der Anschlussvereinbarung (EckO) teil. Ebenso wird EckO mit allen Schülerinnen und Schülern in der Q1 der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden Schule und in allen Bildungsgängen der Berufskollegs, die nicht zu einem Berufsabschluss führen oder diesen voraussetzen, durchgeführt. So werden die Kommunalen Koordinierungsstellen auf der Grundlage zusammengefasster anonymisierter Daten dabei unterstützt, die Anschlussangebote zu planen.
Nur die Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich nach der Sekundarstufe I die Schule verlassen werden, nehmen verpflichtend an einer Online-Befragung zu den Eckdaten der Anschlussvereinbarung (EckO) teil. So werden die Kommunalen Koordinierungsstellen auf der Grundlage zusammengefasster anonymisierter Daten dabei unterstützt, die Anschlussangebote zu planen.
Zu der Eckdaten-Onlineerfassung zur Anschlussvereinbarung gelangen Sie hier.
FAQ zu Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung