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Integrationsfachdienst

Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben oder vermitteln ihnen geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Auch schwerbehinderte Schulabgänger und Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, werden bei Bedarf von Integrationsfachdiensten unterstützt, um ihnen einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zudem können schwerbehinderte Selbstständige vom IFD beraten und unterstützt werden.

Integrationsfachdienste helfen insbesondere schwerbehinderten Menschen, die

  • einen besonderen Bedarf an Betreuung und Begleitung am Arbeitsplatz haben.
  • nach Vorbereitung durch eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten sollen.
  • nach Beendigung ihrer Schulausbildung bei der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung durch den IFD angewiesen sind.

Die Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen können Sie hier finden.

Finanzierung des Übergangs Schule-Beruf in NRW

BEZIRKSREGIERUNGEN

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