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Gestaltung der Übergänge (SBO 10)

Die Schülerinnen und Schüler bilanzieren während eines individuellen Beratungsgesprächs ihren Prozess der Beruflichen Orientierung auf der Grundlage ihrer Stärken, Neigungen und Interessen und formulieren eine Anschlussperspektive. Die Entscheidungen der Schülerinnen und Schüler sind, unter Einbeziehung der Sicht der Eltern, bei dieser individuellen Beratung vorrangig zu berücksichtigen.

Bewerbungsphase (SBO 10.1)

Die Schülerinnen und Schüler gestalten durch ihre Bewerbungen ihren individuellen Übergangsprozesses von der Schule in die Berufswelt. Grundlage hierfür sind die jeweils im Prozess der Beruflichen Orientierung gewonnenen Erkenntnisse und die Angebote des Arbeitsmarktes.

Weitere Informationen sowie Materialien finden Sie unter

  • Berufsberatung (SBO 2.2-2.3),
  • den sdw-Materialien.

Ausbildung Jetzt!

„Eine Berufsausbildung bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Zudem ist und bleibt die berufliche Ausbildung für mittelständische Unternehmen die entscheidende Strategie, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und somit die Fachkräfte von morgen – zu finden.” (NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann)

Die Spitzen des Ausbildungskonsenses sind sich einig, dass in den kommenden Wochen und Monaten mit vereinten Kräften das Zusammenführen von Bewerberinnen und Bewerbern und Ausbildungsstätten vorangetrieben werden muss.

Dazu werden die etablierten Unterstützungsangebote bereitgehalten und durch digitale Maßnahmen ergänzt. Außerdem wurden neue zusätzliche Angebote zum Einsatz gebracht und vielfältige Aktionen in den Regionen unternommen, um die jungen Menschen auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen. Dies alles wurde in einem umfangreichen Handlungskonzept und einem gemeinsamen Beschluss vereinbart.

Weitere Informationen zu der Initiative finden Sie hier. Zudem finden Sie unter “Partnerangebote” zusätzliche Angebote im Rahmen der Beruflichen Orientierung.

Berufseinstiegsbegleitung (SBO 10.4)

Im Rahmen des Förderprogramms unterstützen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter junge förderungsbedürftige Menschen beim Übergang von der Schule bis in die Berufsausbildung. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben und auf diesem Weg besondere Hilfestellung benötigen.

Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb NRW) beginnt bereits ab der Vorabgangsklasse, unterstützt beim Schulabschluss und begleitet in den ersten Monaten der Ausbildung. Während dieser Zeit kümmern sich die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter vor allem um Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie helfen auch bei der Bewältigung von persönlichen Problemen und unterstützen die jungen Menschen mit sozialpädagogischer Kompetenz.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hier gelangen Sie zum Standardelement “Übergangsbegleitung” (10.4) im KAoA-Handbuch.

Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung (SBO 10.6)

Die koordinierte Übergangsgestaltung (kurz “Anschlussvereinbarung”) schließt sich in der Sekundarstufe I an die Potenzialanalyse, die Praxisphasen sowie die zugehörigen Beratungsprozesse an und wird in der Sekundarstufe II fortgeführt. Die Schülerinnen und Schüler bilanzieren während eines individuellen Beratungsgesprächs ihren Prozess der Beruflichen Orientierung auf der Grundlage ihrer Stärken, Neigungen und Interessen im Abgleich mit den Anforderungen des Wunschberufes und formulieren eine Anschlussperspektive. Sie überlegen, welche weiteren Schritte geeignet und notwendig sind, damit sie sich für eine realistische und konkrete Ausbildungs- oder Studienwahl entscheiden können. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und beschreibbare Anschlussvereinbarungen.

FAQ zu Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung

Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW

Das Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW wurde mit dem Ziel geschaffen, personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, die voraussichtlich bei Beendigung der Schule über keine konkrete berufliche Anschlussperspektive im Sinne des § 31a Absatz 1 SGB III verfügen, über die jeweils zuständigen Bezirksregierungen an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln zu können. Dadurch kann die Bundesagentur für Arbeit diese Schülerinnen und Schüler gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW kontaktieren. Leitgedanke hierbei ist es, Schülerinnen und Schüler auch nach Beendigung des Schulverhältnisses dabei zu unterstützen, eine konkrete berufliche Perspektive zu finden.

Technische Fragen zum BAN-Portal

FAQ

Weiterführende Informationen

Vergütung für Auszubildende in Nordrhein-Westfalen

Die Broschüre „Vergütung für Auszubildende“ fasst die tarifvertraglichen Ansprüche aus 131 Branchen und 128 Tarifverträgen zusammen – darunter die jeweiligen Ausbildungsvergütungen, Urlaubstage, Sonderzahlungen und Wochenarbeitszeiten. Dazu kommen die tariflichen Anfangsentgelte, die bei einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung in dem jeweiligen Wirtschaftszweig zu erwarten sind.

Bildung auf einen Blick 2021 - OECD-Indikatoren

In der unten aufgeführten Übersicht finden Sie zahlreiche digitale sowie hybride Angebote bzw. Formate in der Übergangsgestaltung, die während der Corona-Pandemie entwickelt wurden. Im Folgenden werden diese vorgestellt bzw. kurz erläutert.

Digitale Angebote der Übergangsgestaltung

Finanzierung des Übergangs Schule-Beruf in NRW

BEZIRKSREGIERUNGEN

  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksregierung Detmold
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Köln
  • Bezirksregierung Münster