Im Rahmen von Beratungsgesprächen der Agentur für Arbeit müssen die Vorgaben des Datenschutzes gemäß EU-DSGVO beachtet werden. Insbesondere dürfen die Kontaktdaten der Schülerinnen und Schüler nicht ohne Weiteres an die Berufsberaterinnen und Berufsberater weitergegeben werden. Die Agentur für Arbeit hat in eigener Zuständigkeit über die in der Agentur für Arbeit stattfindende Datenverarbeitung zu informieren und hierfür ggf. die notwendige Einwilligung einzuholen.