Das vorliegende Muster der „Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung“ vor Ort ist in Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf der Grundlage der auf der am 26.09.2019 neu geschlossenen Rahmenvereinbarung NRW entstanden.
Die Vorlage zur Kooperationsvereinbarung bildet die Basis der Zusammenarbeit zwischen den Partnern an der jeweiligen Schule, insbesondere zwischen Schule und Berufsberatung. Sie legt den Rahmen der Beruflichen Orientierung fest und kann den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. So ist zum Beispiel die Einbeziehung weiterer Partner wünschenswert, aber nicht zwingend, sondern als Möglichkeit gedacht. Diese Kooperationsvereinbarung soll einmalig unterzeichnet werden und behält ihre Gültigkeit bis zur Verabschiedung einer neuen Rahmenvereinbarung auf Landesebene.
Folgende schulformspezifischen Vorlagen „Anlage zur Kooperationsvereinbarung für die allgemeinbildende Schule” und “Anlage zur Kooperationsvereinbarung für das Berufskolleg“ sollen zur Dokumentation der individuell verabredeten Aktivitäten für das jeweilige Schuljahr zwischen der Schule und der Berufsberatungsfachkraft und ggf. weiterer Partner genutzt werden. Zudem müssen sie jährlich evaluiert und angepasst werden. Damit werden ein abgestimmtes und verzahntes Arbeiten sowie Transparenz über die Aktivitäten und Aufgaben aller Partner sichergestellt.
Anlage zur Kooperationsvereinbarung für die allgemeinbildende Schule