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Rahmenvereinbarung: Regionaldirektion NRW - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Ministerium für Schule und Bildung

Die Rahmenvereinbarung zu der gemeinsamen Verantwortung für die Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung in NRW (MSB) und der Regionaldirektion NRW (RD) vom 17.09.2007 hat die gemeinsame Zusammenarbeit gefestigt und institutionalisiert. Die Kooperationspartner haben damit auf Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags zur Beruflichen Orientierung die Rahmenbedingungen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 15.10.2004 auf Landesebene konkretisiert. Die KMK und die BA haben sich 2017 in einer erneuerten Rahmenvereinbarung positioniert und die feststehenden Grundsätze der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung weiterentwickelt. Auch in der aktualisierten Fassung vom 01.06.2017 sind die Länder aufgefordert, mit den Regionaldirektionen der BA und ggf. weiteren Kooperationspartnern Vereinbarungen zur Durchführung der Beruflichen Orientierung festzulegen oder fortzuschreiben. Diese bewährte Basis steht für eine systematische und vertrauensvolle Weiterentwicklung einer effektiven Beruflichen Orientierung für alle Schülerinnen und Schüler.

Die aktuelle Rahmenvereinbarung können Sie hier einsehen.

Finanzierung des Übergangs Schule-Beruf in NRW

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